zu erwecken, dass die Absperrung des Weide-Durchgangs betriebsbereit war (anstatt schon längere Zeit nicht mehr benutzt worden zu sein). Eine plausible alternative Erklärung für die beschriebenen Veränderungen vermochte der Beschwerdeführer an der Verhandlung vor Verwaltungsgericht nicht anzubieten (Protokoll, S. 17). Er wusste um die Anwesenheit der Kontrolleure früher an diesem Nachmittag, weshalb ihn die Stiefelspuren im Schnee nicht überrascht haben können. Vielmehr dürften ihn diese dazu veranlasst haben, nachzuschauen, ob dort, wo sich die Kontrolleure aufgehalten hatten, alles in Ordnung war.