An der Zeugenbefragung vor Verwaltungsgericht bestätigten die Tierschutzkontrolleure diesen Ablauf im Wesentlichen (Protokoll, S. 2–4, 9 f. und 11), während der Beschwerdeführer nichts vorbrachte, was am Wahrheitsgehalt dieser Angaben zweifeln liesse. Im Gegenteil machte er grösstenteils gleichlautende Aussagen (vgl. Protokoll, S. 15). Namentlich räumte er ein, dass er den Auslauftest verweigert habe und dass er zwischen dem ersten und dem zweiten Teil der Tierschutzkontrolle vom 26. Januar 2021 Veränderungen am Weidezaun vorgenommen habe (Protokoll, S. 16 und 17).