der Beschwerdeschrift (S. 12, Ziff. 35) und vor Verwaltungsgericht (Protokoll, S. 15) und offenbar auch gemäss entsprechenden Bekundungen gegenüber den Tierschutzkontrolleuren nicht tat und was sich mit der dortigen Spurenlage (sauberer, ungebrauchter Eindruck) gedeckt haben soll (Protokoll, S. 3 und 11).