Anbetracht der vor allem am 14. Januar sehr hohen Niederschlagsmengen mit viel Neuschnee und den tiefen Temperaturen an den Folgetagen hegt die Vorinstanz zu Recht Zweifel daran, dass der Beschwerdeführer seine Tiere ausgerechnet an diesen Tagen auf die Weide gelassen haben sollte, selbst wenn seine Weide aufgrund der Bodenbeschaffenheit vergleichsweise belastbar sein sollte und sich durch die Huftritte seiner Tiere (mit unterdurchschnittlichem Körpergewicht) tendenziell weniger Morast bilden sollte als bei lehmhaltigem Untergrund. Es hätte insofern auf der Hand gelegen, den Tieren den Auslauf in diesen Tagen im teilweise überdeckten Laufhof zu gewähren, was er gemäss eigener Darstellung in