nehmen, um das Alter bestimmen zu können, sei der Tierschutzkontrolleur nicht eingegangen. Einer Fotographie vom 26. Januar 2021 (Beschwerdebeilage 12) könne aufgrund dessen Färbung unschwer entnommen werden, dass der Fladen höchstens drei bis vier Tage alt gewesen sei. Der Fotonachweis der Klauenabdrücke (Beschwerdebeilage 13) zeige, dass die Abdrücke von Ausläufen an verschiedenen Tagen stammten. Dass er (der Beschwerdeführer) die Ausläufe mit verschiedenen Kennzeichen im Auslaufjournal registriert habe, sei nicht weiter von Belang, da die Vorinstanz selber ausführe, der Laufhof sei nicht benützt worden. Er habe im Auslaufjournal die Weidegänge registriert.