Mit der Verweigerung seiner Unterschrift unter den Kontrollrapport habe er genügend zum Ausdruck gebracht, die darin festgestellten Mängel nicht anzuerkennen. Den Auslauftest am 26. Januar habe er verweigert, weil der Weidezaun zu diesem Zeitpunkt weitgehend zugeschneit gewesen sei, tief durchgehangen habe und die Leitungsfähigkeit zweifelhaft gewesen sei. Es wäre daher mit einem Ausbruch der Tiere zu rechnen gewesen. Ausserdem sei er (der Beschwerdeführer) der Meinung gewesen, es sei nicht am Tierschutzkontrolleur, der ihm unangemessen und unfreundlich - 15 -