Solche seien auch bei der Kontrolle vom 26. Januar festgestellt worden und hätten durch die angeblichen Ausläufe im Januar 2021 eigentlich längst verwischt sein müssen. Die Verwendung unterschiedlicher Kennzeichen (W und ein Kreuz) zur Registrierung von Weidegängen in seinem Auslaufjournal habe der Beschwerdeführer nicht schlüssig erklären können.