Im Auslaufjournal seien innerhalb von 26 Tagen respektive 20 Werktagen in schöner Regelmässigkeit zwölf Auslauftage verzeichnet worden, bis zum 23. Januar, an dem diese Regelmässigkeit geendet habe. Wäre den Tieren am 22. Januar tatsächlich letztmals Auslauf gewährt worden, hätte im Kontrollzeitpunkt am 26. Januar kein Anlass dazu bestanden, den Auslasstest zu verweigern und die Tiere nicht auf die Weide zu lassen. Die Weidevorrichtungen hätten nach nur drei Tagen ohne Auslauf noch für einen solchen bereit sein müssen.