Das bestätigte der Beschwerdeführer an der Verhandlung vor Verwaltungsgericht (Protokoll, S. 15). Die involvierten und vom Verwaltungsgericht als Zeugen befragten Tierschutzkontrolleure zweifelten die Richtigkeit der Einträge im Auslaufjournal an, weil sie weder im Laufhof - 13 - noch auf der Weide Spuren für die Gewährung von regelmässigem Auslauf im Januar 2021 entdeckten (vgl. Protokoll, S. 3–5, 7 f., 11–14).