Gemäss den Journaleinträgen des Beschwerdeführers (Vorakten, act. 21) sollen die betroffenen Tiere am 4., 5., 6., 7., 8., 11., 14., 15., 16., 19., 20. und 22. Januar 2021 Auslauf erhalten haben. Bis und mit 16. Januar wurden die Ausläufe mit dem Buchstaben W (wohl für Weide) gekennzeichnet, danach mit einem Kreuz, wobei der Beschwerdeführer in der Beschwerde (S. 12, Ziff. 35) vortragen liess, es habe sich dabei ebenfalls um Ausläufe auf der Weide gehandelt. Der neu errichtete Laufhof sei damals noch nicht in Betrieb gewesen. Das bestätigte der Beschwerdeführer an der Verhandlung vor Verwaltungsgericht (Protokoll, S. 15).