für Equiden, die nicht genutzt werden, beträgt sie mindestens zwei Stunden (täglich) (Art. 61 Abs. 4 TSchV). Im Tierschutz-Kontrollhand- buch Rinder (Technische Weisungen des BLV über den baulichen und qualitativen Tierschutz Rinder vom 11. Oktober 2021, Version 4.2), wird der Tatbestand, dass angebundene Rinder zu wenig Winterauslauf erhalten, als wesentlicher Mangel qualifiziert (a.a.O., S. 5).