troffene Tiere (vgl. dazu Vorakten, act. 1, 6 und 13 ff.) auf 199,12 Punkte verdoppelt. Aus dem Zusammenzug der beiden Positionen von 1,32 Punkten für eine übermässige Verschmutzung und 199,12 Punkten für den nicht glaubhaft gewährten regelmässigen Auslauf im Januar 2021 ergibt sich das von der Abteilung Landwirtschaft berechnete Total von 200,44 Strafpunkten. Damit würde die Summe von 110 Punkten, die gemäss Anhang 8, Ziff. 2.3.1 DZV zu einer vollständigen Verweigerung der Ausrichtung von Direktzahlungen für das betreffende Beitragsjahr berechtigt, sehr deutlich überschritten.