1.2. Von den in der angefochtenen Verfügung vom 4. Oktober 2021 tabellarisch aufgelisteten Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung sollen in Anlehnung an den Kontrollrapport des Veterinärdienstes vom 26. Januar 2021 (Vorakten, act. 18) und das Erläuterungsschreiben des Veterinärdienstes vom 5. Februar 2021 (Vorakten, act. 35 f.) mit Bezug auf die Verschmutzung an Schenkeln und Bauch zwei Rinder (mit den Ohrmarkennummern 6031 und 7947) und bezüglich des unglaubhaften Auslaufs der -7- angebunden gehaltenen Tiere 21 Kühe und 13 Rinder betroffen gewesen sein.