Die berichteten Mängel wurden vom Veterinärdienst im Erläuterungsschreiben vom 5. Februar 2021 festgehalten, samt Hinweis darauf, dass die Abteilung Landwirtschaft von diesem Schreiben Kenntnis erhalte. Für den Kontrollaufwand wurden A. Kosten im Umfang von Fr. 263.00 in Rechnung gestellt, wiederum mit dem Hinweis darauf, dass er eine beschwerdefähige Verfügung verlangen könne, wenn er mit der Kostenauflage nicht einverstanden sei.