2. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2020 teilte das Departement Finanzen und Ressourcen (DFR), Abteilung Landwirtschaft Aargau, Sektion Direktzahlungen & Beiträge, A. mit, dass die Direktzahlungsbeiträge für das Beitragsjahr 2020 basierend auf dem Erläuterungsschreiben des Veterinärdienstes vom 13. Oktober 2020 und der darin beschriebenen Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung um den Betrag von Fr. 1'140.00 gekürzt würden. Für den Fall, dass A. mit dieser Kürzung nicht einverstanden sei, könne er innerhalb von 30 Tagen Einwände vorbringen oder eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.