4. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, der Beigeladenen die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 3'249.75 zu ersetzen - 27 - Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) die Beschwerdegegnerin (Vertreter) die Beigeladene (Vertreter) den Gemeinderat Z. den Regierungsrat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Mitteilung an: das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten