Stellungnahme Beigeladene vom 2. Juni 2022, S. 4). Somit erfordern nicht nur die Terrainverhältnisse eine höhere Stützmauer als 1.80 m, sondern auch die Haltestelle benötigt für das Perrondach eine höhere Mauer als 1.80 m. Für die Haltestelle ist eine abgestufte rückwärtige Mauer weder erforderlich noch erwünscht, zumal damit das Anbringen des ausladenden Perrondachs (welches aufgrund der abgestuften Mauer noch grösser würde) erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht würde. Unter dem Blickwinkel der Haltestelle besteht ein erhebliches öffentliches Interesse, dass die Mauer nicht abgestuft erstellt wird.