Insgesamt ist der Lärmschutznachweis mit der Vorinstanz plausibel und schlüssig, er enthält die wesentlichen Punkte, die zur lärmrechtlichen Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind. Anhaltspunkte, wonach die vorgenommenen Berechnungen oder die Grundlagen fehlerhaft oder unvollständig wären, bestehen nicht. Der Lärmschutznachweis entspricht auch nach Beurteilung der kantonalen Fachstelle den Anforderungen gemäss Art.