19, 44, 76, 120 f.). Dieses Beurteilungsergebnis ist plausibel, namentlich auch vor dem Hintergrund, dass Emissionsmessungen im Rahmen des Ausbaus der V-Bahn, welche ein mit der S17 vergleichbares Rollmaterial aufweist, bei Höchstgeschwindigkeit (80 km/h) Emissionspegel von 65.0 dB(A) am Tag und 50.5 dB(A) in der Nacht ergaben. Das bedeutet, dass die Immissionsgrenzwerte der Empfindlichkeitsstufe III bereits in einem Meter Abstand zur Schienenachse eingehalten sind, womit davon ausgegangen werden kann, dass auch beim geplanten Ausbau der S17 die massgebenden Grenzwerte bezüglich des Bahnlärms eingehalten sind (Vorakten, act.