Die G. Bahn ist darin jedoch nicht verzeichnet (Vorakten, act. 15, 19, 120). Gemäss BVU, Abteilung für Umwelt, sowie BVU, Abteilung für Baubewilligungen, ist aufgrund des Viertelstundentakts, des leichten Rollmaterials der Schmalspurbahn, deren Lärmemissionen deutlich geringer sind als diejenigen von Normalspurbahnen mit schweren Personen- oder Güterzügen, des Abstands zur Bahnlinie sowie der lärmdämmenden Wirkung der geplanten Stützkonstruktion nicht mit einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte zu rechnen (vgl. Vorakten, act. 19, 44, 76, 120 f.).