3.3. Das Bauvorhaben ist in der Wohnzone W2 projektiert, welche im Bereich der betroffenen Bauparzellen als lärmvorbelastetes Gebiet der Lärmempfindlichkeitsstufe III zugewiesen ist (Bauzonenplan; § 8 BNO). Für die Empfindlichkeitsstufe III betragen die Immissionsgrenzwerte für Strassenverkehrslärm (Lärm, den Motorfahrzeuge [Motorfahrzeuglärm] und Bahnen [Bahnlärm] auf Strassen erzeugen) und für Eisenbahnlärm (Lärm von Nor- mal- und Schmalspurbahnen) 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht (Anhang 3 Ziffern 1 und 2 LRV sowie Anhang 4 Ziffern 1 und 2 LRV).