Auch fehlten Angaben zu den Schallreflexionen, allfälligen schallabsorbierenden Oberflächen und der Wahl der Höhe (so hoch wie nötig, so niedrig wie möglich). Nicht schlüssig sei die Argumentation, die Angaben zur Schallreflexion würden sich erübrigen, da kein Gebäude davon betroffen sei, zumal dazu nicht nur die Liegenschaft - 16 -