Es geht nicht darum, das in der Prüfung des Vorprojektstadiums befindliche Bahnvorhaben zu hinterfragen. Die Stellungnahme der Beigeladenen sowie die von ihr eingereichten Unterlagen (Technischer Bericht sowie Pläne) untermauern jedoch, dass das private Bauvorhaben der Beschwerdeführerin und das Projekt betreffend die Hal- - 15 - testelle Y X. (Vorprojekt) hinsichtlich der fraglichen Stützmauer auf der Parzelle Nr. bbb koordiniert und aufeinander abgestimmt wurden und die Erstellung der genannten Stützmauer für einen künftigen Ausbau der Haltestelle auch nach Ansicht der Beigeladenen (Bahnbetreiberin) erforderlich ist.