Dass die Beigeladene ihr Vorprojekt betreffend die Haltestelle Y X. erst am 15. November 2021 beim BVU zur internen Vernehmlassung einreichte (siehe Beschwerdeantwortbeilage 1 des Regierungsrats), ändert im Übrigen nichts daran, dass bezüglich der Stützmauer die Bauvorhaben, d.h. das private Bauprojekt einerseits und das Bahnprojekt andererseits, koordiniert und aufeinander abgestimmt geplant wurden. Aufgrund des inzwischen ausgearbeiteten Vorprojekts (vgl. dazu auch Stellungnahme Beigeladene vom 2. Juni 2022 inkl. Beilagen) – aber auch angesichts der bereits zuvor aktenkundigen Vorkehren (vgl. z.B. in Vorakten, act. 41, 82) –