Da die Stützmauer mit dem vorliegenden Bauprojekt realisiert werden soll, wurden die Planunterlagen denn auch von der Beigeladenen mitunterzeichnet; dies mit dem ausdrücklichen Hinweis "Erstellen der Stützmauer auf der Parz. bbb von der C. AG" (siehe z.B. Pläne in Vorakten, act. 3 ff.). Dass die Beigeladene ihr Vorprojekt betreffend die Haltestelle Y X. erst am 15. November 2021 beim BVU zur internen Vernehmlassung einreichte (siehe Beschwerdeantwortbeilage 1 des Regierungsrats), ändert im Übrigen nichts daran, dass bezüglich der Stützmauer die Bauvorhaben, d.h. das private Bauprojekt einerseits und das Bahnprojekt andererseits, koordiniert und aufeinander abgestimmt geplant wurden.