Eine Koordination fand damit sehr wohl statt. Dies bestätigen auch die Ausführungen der Beigeladenen (Stellungnahme Beigeladene vom 2.Juni 2022, S. 3 ff., 6 inkl. Beilagen) sowie die bei den kommunalen Akten liegende E-Mail der Beschwerdegegnerin an die Gemeinde vom 4. Februar 2020 (inkl. Plan Ansicht/Schnitt Haltestelle), mit welcher über die die Besprechungen zwischen der Beschwerdegegnerin und der Beigeladenen und die Ausbaupläne der Bahn berichtet wurde. Da die Stützmauer mit dem vorliegenden Bauprojekt realisiert werden soll, wurden die Planunterlagen denn auch von der Beigeladenen mitunterzeichnet;