tion mit aufgesetzter Lärmschutzwand im Strassenunterabstand verfügt (siehe Vorakten, act. 4, 85 [Beilage 4]). Die projektierte 1.20 m hohe Lärmschutzwand aus Glas ist im Übrigen auch deshalb notwendig, weil ihr neben dem Lärmschutz auch die Funktion einer Absturzsicherung zukommt.