Zu bejahen sind ausserordentliche Verhältnisse aber auch bezüglich der Steinkörbe sowie der auf den Steinkörben geplanten Lärmschutzwand. Diese Massnahmen sind erforderlich damit hinter der Stützwand am Hang die Terrainauffüllung ausgeglichen und geebnet werden kann, die Immissionsgrenzwerte bei den geplanten Einfamilienhäusern eingehalten werden können (Höhe und Lage des Konstrukts inkl. Lärmschutzwand) und das Niveau des Erdgeschosses aus siedlungsgestalterischen Gründen etwa auf dieselbe Höhe wie dasjenige der Nachbarparzelle Nr. eee (Beschwerdeführer) zu liegen kommt, welche Liegenschaft ebenfalls über eine vorgesetzte hohe Stützkonstruk-