Deswegen wurden mit öffentlicher Urkunde vom 22. März 2018 (Parzellierung, Abtretung, Ausnutzungsübertragung und Einräumung einer Dienstbarkeit) 54 m2 von der (damaligen) Parzelle Nr. aaa abgetrennt und als neue Parzelle Nr. bbb an den Staat Aargau abgetreten. Im Gegenzug verpflichtete sich die mitunterzeichnende H. AG (heute: C. AG), entlang der Grenze eine Stützmauer zu erstellen, wobei für die Realisierung dieser Stützmauer entsprechende Dienstbarkeiten vereinbart wurden (vgl. zum Ganzen: Vorakten, act. 33 ff.).