2002 über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG; SR 151.3) auszubauen, weshalb die Bahn mehr Platz benötigt. Deswegen wurden mit öffentlicher Urkunde vom 22. März 2018 (Parzellierung, Abtretung, Ausnutzungsübertragung und Einräumung einer Dienstbarkeit) 54 m2 von der (damaligen) Parzelle Nr. aaa abgetrennt und als neue Parzelle Nr. bbb an den Staat Aargau abgetreten.