Dass ein Strassenausbau auf der östlichen Strassenseite realisiert würde, ist in der Tat unrealistisch, befindet sich dort doch das Trassee der G. Bahn und die Haltestelle Y, welche Haltestelle zudem erneuert und ausgebaut werden soll. Siedlungsgestalterische Aspekte, welche vorliegend mit dem Strassenabstand geschützt werden sollten, sind zudem nicht erkennbar. Von der Strasse aus betrachtet ist die Haltestelle Y den Bauparzellen vorgelagert. Zudem verfügt bereits das Nachbargrundstück Parzelle Nr. eee (Beschwerdeführer) über eine massive und hohe Stützkonstruktion mit aufgesetzter Lärmschutzwand (siehe etwa Vorakten, act.