Bahnverkehrs). Bezüglich der Bedürfnisse des zukünftigen Strassenbaus hielt die kantonale Fachstelle (BVU, Abteilung Tiefbau) fest, die Fahrbahn sei im Bereich der Parzellen gut ausgebaut; sollte es künftig nötig sein, die Fahrbahn auszubauen, wäre der Ausbau auf der westlichen Strassenseite anzustreben, da die Strassenparzelle zu einem grösseren Teil auf dieser Seite rückspringend und der Bereich unbebaut sei (Vorakten, act. 74). Dass ein Strassenausbau auf der östlichen Strassenseite realisiert würde, ist in der Tat unrealistisch, befindet sich dort doch das Trassee der G. Bahn und die Haltestelle Y, welche Haltestelle zudem erneuert und ausgebaut werden soll.