Auch das Argument, dass eine Stützmauer aufgrund der Topographie notwendig sei, überzeuge nicht. Den gleichen topographischen Schwierigkeiten werde die Bahn auch bei den danebenliegenden Grundstücken Q-Strasse ggg und hhh – wo bereits Bauten bestünden – begegnen. Auch hier müsste nachträglich eine massive Stützmauer gebaut werden. Es bestehe der Verdacht, dass die bestehenden Bauten bei einer Terrainveränderung und einem nachträglichen Einbau einer Stützmauer für den Hang einstürzen könnten. Deshalb könne der Ausbau der Bahn so nicht projektiert werden.