Die Parzellen Nrn. aaa, bbb und ccc liegen in der Wohnzone 2-geschossig (W2). Sie befinden sich zudem in einem lärmvorbelasteten Gebiet, in welchem die Lärmempfindlichkeitsstufe III gilt (siehe Bauzonenplan i.V.m. § 8 der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Z. [BNO], beide vom ______).