Es sei dem Beschwerdeführer die von der Beschwerdegegnerin 3 im Rahmen ihrer Beschwerdeantwort vom 7. Dezember 2021 eingereichte Antwortbeilage 1, mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zuzustellen. 6. Nachdem dem Beschwerdeführer die Beilage 1 der Beschwerdeantwort des Regierungsrats zugestellt worden war, äusserte sich der Beschwerdeführer dazu am 8. März 2022 und stellte den Verfahrensantrag: Es sei dem Beschwerdeführer die in der Beilage 1 der Beschwerdeantwort des Regierungsrats (Schreiben der C. AG vom 15. November 2021) genannten Akten, mit der Möglichkeit zur Stellungnahme, zuzustellen.