A. Am 24. Februar 2020 reichte die B. AG beim Gemeinderat Z. ein Baugesuch für den Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen und Stützmauern auf den Parzellen Nrn. aaa, bbb und ccc ein. Während der öffentlichen Auflage des Bauvorhabens erhoben A., E. und F. am 6. April 2020 Einwendung. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, stimmte dem Bauprojekt am 2. April 2020 unter verschiedenen Auflagen zu. Mit Entscheid vom 7. Dezember 2020 wies der Gemeinderat die Einwendung ab; gleichzeitig erteilte er die Baubewilligung, unter diversen Auflagen und Bedingungen.