8. Die stellvertretende Generalsekretärin des DVI hielt in der Duplik vom 21. März 2022 an ihren Anträgen fest. 9. Am 4. April 2022 erstattete die Beschwerdeführerin eine ergänzende Stellungnahme. 10. Mit Verfügung vom 5. April 2022 forderte der instruierende Verwaltungsrichter das DVI, Generalsekretariat, auf, nähere Angaben darüber zu machen, ob und gegebenenfalls inwieweit es in der Kompetenz der stellvertretenden Generalsekretärinnen DVI liegt, in Vertretung des Generalsekretärs DVI zu handeln. Die stellvertretende Generalsekretärin DVI nahm mit Eingabe vom 26. April 2022 dazu Stellung. 11. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 20. Mai 2022 beraten und entschieden.