1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführerin. 4. Am 10. Januar 2022 ersuchte der A. darum, dass er über den Stand des Verfahrens orientiert und ihm eine Beschwerdeschrift zwecks Einsichtnahme ausgehändigt werde. Diesem Ersuchen wurde entsprochen, indem mit Verfügung vom 11. Januar 2022 dem Verein die Beschwerde, die ergangenen Instruktionsverfügungen und die Beschwerdeantwort zur Kenntnisnahme zugestellt wurden. Es wurde festgehalten, dass der A. im vorliegenden Verfahren als Beschwerdegegner behandelt werde.