a) sei die Verfügung der Stv. Generalsekretärin des Departements Volkswirtschaft und Inneres vom 1. Oktober 2021 aufzuheben, b) sei die Übertragung des Entscheides über das Gesuch des A. vom 4. März 2021 vom Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres auf den Leiter der Abteilung Register und Personenstand aufzuheben, -3- c) sei der Regierungsrat anzuweisen, das Gesuch des A. vom 4. März 2021 an die Hand zu nehmen zur Verfahrensinstruktion durch den Rechtsdienst des Regierungsrats und zum anschliessenden Entscheid durch den Regierungsrat,