Das Begehren, die Übertragung des Entscheids über das Gesuch des A. vom 4. März 2021 vom Vorsteher DVI auf den Leiter ARP vom 1. März 2021 wiedererwägungsweise aufzuheben und stattdessen das Gesuch dem Rechtsdienst des Regierungsrats zur Verfahrensinstruktion und dem Regierungsrat zum Entscheid zu übertragen, wird abgewiesen. B. 1. Gegen die Verfügung des DVI erhob die Einwohnergemeinde Q. mit Eingabe vom 1. November 2021 sowohl beim Regierungsrat als auch beim Verwaltungsgericht Beschwerde. Für den Fall der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts wurden folgende Anträge gestellt: 1. In Gutheissung der Beschwerde