4. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, den Beschwerdegegnern und dem Gemeinderat Q. die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von je Fr. 2'500.00 zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) die Beschwerdegegner (Vertreter) das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (Rechtsabteilung) den Gemeinderat Q. (Vertreter) Mitteilung an: den Regierungsrat Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten