2. Von Amtes wegen wird Dispositiv-Ziffer 1 des Beschlusses des Gemeinderats Q. vom 17. Mai 2021 wie folgt angepasst: Herr K., A., L.-Strasse, Q., hat für das Ladengeschäft auf der Parzelle Nr. aaa, L.-Strasse, innert 60 Tagen ab Rechtskraft dieser Verfügung für die aktuelle Nutzung des Ladengeschäfts ein Baugesuch einzureichen. 3. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 2'500.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 407.00, gesamthaft Fr. 2907.00, sind vom Beschwerdeführer zu bezahlen.