5. Subeventualiter beantragt der Beschwerdeführer, es sei ihm wenigstens die Frist für die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs auf 90 Tage zu verlängern, nachdem ungeklärt sei, was dieses beinhalten müsste. Dafür müsse er mit dem Gemeinderat Q. Rücksprache nehmen. Er versuche auch, mit den Nachbarn eine einvernehmliche Lösung zu finden. All diese Schritte liessen sich nicht innert 60 Tagen realisieren. - 16 -