Zu den Anlieferbedingungen und -zeiten und zum Kundenaufkommen werden die früheren Baugesuchsakten kaum aufschlussreich sein, weshalb diesbezüglich auf die zu den fraglichen Bewilligungszeitpunkten herrschenden Umstände abgestellt und diese auf andere Art und Weise ermittelt werden müssen. Relativierend ist festzuhalten, dass eine Bewilligung für einzelne Bauteile, beispielsweise die Bewilligung für Firmenanschriften vom - 14 -