1 mit Hinweisen), der betroffenen Privatperson, die sich einem Baubewilligungsverfahren unterziehen muss und dafür unter Umständen ähnliche Umtriebe wie die Baubehörde hat, hingegen je nach Ausgangslage schon. Die restriktivere neuere Praxis des Bundesgerichts dient unter anderem dem Ziel, das Bundesgericht zu entlasten, indem es nicht mehrfach mit der gleichen Sache befasst werden soll (Urteil 1C_177/2019 vom 8. Oktober 2019, Erw. 1.2). Für kantonale Rechtsmittel sind die diesbezüglichen Hürden in der Regel weniger hoch (MICHEL DAUM, in: Kommentar zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Bern, 2. Auflage, Bern 2020, Art. 61 N 37; MARTIN BERTSCHI, in: Kommentar zum