vgl. auch die Urteile 1C_423/2021 vom 16. Dezember 2021 oder 1C_18/2020 vom 29. Januar 2020). Demgegenüber hatte das Bundesgericht die Verpflichtung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs für eine Thujabepflanzung in einem etwas älteren Entscheid noch nicht als Zwischenentscheid qualifiziert, der nur durch Nachweis eines nicht wiedergutzumachenden Nachteils selbständig angefochten werden kann (Urteil - 11 -