zes liberalisiert worden. Zudem verfüge er über eine Bewilligung zur Sonntagsarbeit des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI). Er schränke seine Öffnungszeiten jedoch freiwillig ein und schliesse den Laden an Werktagen um 19.00 Uhr und am Sonntag um 15.00 Uhr. Vor 7.00 Uhr morgens erfolgten jeweils keine Anlieferungen. Für die Anlieferungen würden Lastwagen ohne Anhänger verwendet und deren Entladung erfolge an der Laderampe. Die Vorinstanz habe diesen Ausführungen nicht widersprochen und keine Feststellungen zum Vorliegen von bewilligungspflichtigen Änderungen getroffen.