Demgegenüber sei hier unklar, ob überhaupt Veränderungen vorlägen, die Gegenstand eines Baubewilligungsverfahrens sein könnten. Der Quartierladen sei in der Wohnzone zonenkonform, die bestehenden Parkfelder seien bewilligt und neue Parkplätze seien gemäss den Vorgaben der einschlägigen VSS-Norm nicht notwendig. Die Öffnungszeiten seien mit der Aufhebung des Ladenschlussgeset- -9-