4. Am 23. März 2022 reichte der Rechtsvertreter des bisherigen Beschwerdeführers eine Erklärung ein, wonach an dessen Stelle das Einzelunternehmen A. bzw. dessen Inhaber K. in den vorliegenden Prozess eintrete. Zudem wies sich der Rechtsvertreter durch eine entsprechende, von K. unterzeichnete Anwaltsvollmacht aus. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 22. Juni 2022 beraten und entschieden. -5- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: