2. Mit Beschwerdeantwort vom 29. November 2021 beantragte das BVU, Rechtsabteilung, die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegner schlossen in der Beschwerdeantwort vom 1. Dezember 2021 auf Abweisung sämtlicher Anträge des Beschwerdeführers mit Ausnahme von Antrag 4, wonach die Prozesskosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen seien. Der Gemeinderat Q. stellte in der Beschwerdeantwort vom 7. Dezember 2021 die Anträge, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werde, unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdeführers.